Michael Goldmann -



22.08.2008

Islam als Herausforderung für den liberalen Rechtsstaat

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Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag am 02. Dezember 2004 zu den Anträgen der CDU/CSU-Fraktion „Politischen Islamismus bekämpfen – Verfassungstreue Muslime unterstützen“ (BT-Drs. 15/4260), der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Zusammenleben auf Basis gemeinsamer Grundwerte“ (BT-Drs. 15/4394) und der FDP-Fraktion „Kulturelle Vielfalt – universelle Werte/Neue Wege zu einer rationalen Integrationspolitik“ (BT-Drs. 15/4401) möchte ich einige grundsätzlich Überlegungen anstellen:

Um das Phänomen des Islamismus zu verstehen, müssen wir uns mit den Ursachen auseinandersetzen. Islamismus – das ist nicht der Islam, das ist keine Religion, sondern eine politische Ideologie. Der Islamismus bedient sich des Islams, um für eine bestimmte Staats- und Gesellschaftsordnung einzutreten. Eine Staats- und Gesellschaftsordnung, die in diametralem Gegensatz zu unseren Grundrechten, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Menschenrechten steht.

Wir müssen uns aber auch damit auseinandersetzen, dass der Islam denen, die ihn ideologisch missbrauchen wollen, einen einfachen Zugang bietet. Denn – lassen Sie mich zitieren – „der Islam ist ein allumfassender Lebensweg, der sich auf alle Bereiche des menschlichen Daseins erstreckt […].Der Islam gibt der Menschheit ein vollständiges Rechtssystem […]. Ein Muslim ist derjenige, der die Gesetze Gottes in allen Lebenssituationen befolgt.“ Mit diesen Sätzen beschreibt der Zentralrat der Muslime in Deutschland auf seiner Website den Islam.

Ist das schon islamistisch?

Es ist äußerst schwierig, die Grenzen zu ziehen zwischen Islamismus und konservativer Auslegung des Islam.

Wir müssen uns fragen: Wie kann der globale Geltungsansatz des Islam mit unserem Staats- und Gesellschaftsverständnis, mit unserer Rechtsordnung in Einklang gebracht werden? Wie können die inneren Konflikte der gläubigen Muslime aufgelöst werden, die zwischen ihren Glaubenspflichten und den Pflichten als Bürger oder Gast eines demokratischen Rechtsstaats einen Ausgleich finden müssen?

Der Islam ist für seine Anhänger, für die gläubigen Muslime, mehr als eine Religion, wie wir sie seit der Aufklärung und nach Jahrhunderten der Entwicklung zu säkularen Staaten in Europa definieren. Deshalb tun wir uns so schwer damit, den besonderen Herausforderungen zu begegnen, vor die uns die Integration der muslimischen Bevölkerung stellt. Der Direktor des „Institut Européen des Sciences Humaines“ in Paris, Ahmed Jaballah, bringt es auf den Punkt: „Es ist wichtig, die großen Problemfelder der theologischen Debatte im Zusammenhang mit dem staatsbürgerlichen Verhalten zu kennen, denn das hilft uns, Haltungen und Meinungen und vielleicht manchmal auch Vorbehalte mancher Muslime zu verstehen.“

Doch mit Verständnis allein werden wir die Probleme nicht lösen. Der bislang von Rot und insbesondere Grün gepflegte Multi-Kulti-Ansatz basiert auf falsch verstandener Toleranz.

Toleranz endet da, wo Grundrechte missachtet und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt werden. Religionsfreiheit ist keine Rechtfertigung, um andere Grundrechte auszuhöhlen. Der liberale Staat stellt gleiche Rechte und Pflichten für alle Menschen auf, unabhängig von ihrer Religion. Der Rechtsstaat hat zu gewährleisten, dass alle Menschen die Gesetze beachten, und muss jeden Verstoß sanktionieren. Eine der großen Errungenschaften der Aufklärung ist es, dass wir Verfassung und Rechtsordnung zur Grundlage des friedlichen Zusammenlebens unserer Gesellschaft gemacht haben. In diesem Rahmen mag jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Eine „Leitkultur“, die die Union in ihrem Antrag zur Grundlage erklären möchte, definiert unser Grundgesetz glücklicherweise nicht.

Nicht fehlende Gesetze sind unser Problem, sondern der teilweise mangelhafte Vollzug. Die Schulpflicht muss ohne Ansehen der Religion durchgesetzt werden. Es kann nicht angehen, dass muslimische Mädchen dauerhaft vom Sportunterricht oder Sexualkundeunterricht freigestellt werden oder an Klassenfahrten nicht teilnehmen dürfen.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein zentrales Grundrecht. Weder religiöse Überzeugungen noch gesellschaftliche Traditionen von Migrantinnen und Migranten dürfen dies missachten. Zwangsverheiratungen insbesondere junger Muslimas sind mit unserer Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar und müssen strafrechtlich verfolgt werden.
Integration von Muslimen – wie auch aller anderen Ausländer – in Deutschland setzt vor allem eines voraus: die Beherrschung der deutschen Sprache. Ohne Sprachkenntnisse kann Integration nicht gelingen. Die Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache muss ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für neu nach Deutschland kommende Menschen, sondern muss auch auf diejenigen ausgedehnt werden, die bereits hier leben.

Von Anette Schavan ist gefordert worden, dass Predigten in Moscheen nur noch in deutscher Sprache stattfinden dürfen. Das geht zu weit. Sprachverbote sind mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Doch es ist unbestritten, dass die Verwendung einer fremden Sprache Ressentiments schürt und auch bewusst zur Abgrenzung benutzt wird. Daher muss es auch im eigenen Interesse der Muslime sein, sich in der Regel der Mehrheitssprache auch in den Predigten sowie in den Veranstaltungsankündigungen und Publikationen zu bedienen.

Die theologische Auseinandersetzung mit dem Islam und eine intellektuelle Debatte über einen sog. Euro-Islam sind in vielen anderen europäischen Staaten, insbesondere in Frankreich, schon viel weiter als in Deutschland. Wir benötigen dringend die Errichtung islamisch-theologischer Lehrstühle an deutschen Universitäten. Dort muss neben der grundsätzlichen Debatte über einen Islam europäischer Ausprägung auch die Ausbildung der Imame und der islamischen Religionslehrer stattfinden. Die Besetzung der Lehrstühle mit Deutschen bzw. in Deutschland aufgewachsenen Personen – wie an der Universität Münster – ist dabei sinnvoll, weil es gerade darum gehen muss, dass diejenigen prägenden Einfluss auf die Diskussion nehmen können, die mit der deutschen Gesellschaft und unserer Werteordnung vertraut sind.

Islamischer Religionsunterricht muss, soweit ein solches Fach an Schulen überhaupt unterrichtet wird, in deutscher Sprache stattfinden. Die Lehrpläne müssen der staatlichen Schulaufsicht unterliegen und die Überprüfung der vermittelten Lehrinhalte muss gewährleistet sein.

Doch nicht nur die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Islam ist notwendig. Wir brauchen einen tragfähigen Dialog mit den Muslimen in Deutschland. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Muslime der Gesellschaft einen zentralen Ansprechpartner anbieten. Eine demokratisch zustande gekommene Vertretung der Muslime in Deutschland ist anzustreben. Diese muss den Pluralismus der verschiedenen Strömungen widerspiegeln. Beispielhaft möchte ich den Schurarat als Vertretung der Muslime in Österreich nennen. Eine Verfassung der Muslime, die ihnen gestattet, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln und zugleich ihre Interessen nach außen wahrzunehmen, muss aktiv eingefordert und unterstützt werden.


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