Michael Goldmann -



22.08.2008

Der Islam und Muslime in Deutschland

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I. Zahlen und Fakten

1. Muslime in Deutschland
In Deutschland leben derzeit ca. 3,1 bis 3,5 Millionen Muslime, von denen ca. 2,6 Millionen Ausländer sind. Der Rest sind (eingebürgerte) deutsche Muslime. Unter den Ausländern aus muslimischen Ländern stammen ca. 1,9 Millionen aus der Türkei. Unter den eingebürgerten Muslimen stammen wiederum ca. 600.000 aus der Türkei, so dass sich unter den Muslimen in Deutschland ca. 2,5 Millionen Türken oder Deutsche mit ehemals türkischer Staatsbürgerschaft befinden. Desweiteren stammen ca. 170.000 Muslime aus Bosnien-Herzegowina, 140.000 aus dem Iran, 130.000 aus Marokko und 65.000 aus Afghanistan. Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland insgesamt beträgt damit ca. vier Prozent.

Allerdings wird jede andere als die christliche Religionszugehörigkeit bei den Meldebehörden unter „verschiedene“ geführt, so dass die genannten Zahlen nur Schätzungen darstellen. So wird bei Menschen mit einer Staatsbürgerschaft oder ehemaligen Staatsbürgerschaft aus überwiegend muslimischen Ländern davon ausgegangen, dass sie muslimischen Glaubens sind. Darauf hat die Bundesregierung auch schon einmal in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU „Lebenssituation von Frauen und Mädchen aus muslimischen Familien in Deutschland“ (BT-Drs. 15/3598) wie auch in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU „Islam in Deutschland“ (BT-Drs. 14/4530) hingewiesen.

Zum Vergleich leben in der EU insgesamt ca. 15 Millionen Muslime, wovon allein auf Frankreich ca. 6 Millionen entfallen. Die französischen Muslime stammen hauptsächlich aus den früheren Kolonien in Nordafrika und aus der Türkei. In den Niederlanden leben ca. 900.000 Muslime (bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 15 Millionen), was einen Anteil von fünf Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmacht. Diese stammen hauptsächlich aus Marokko und der Türkei. In England leben ca. 1,8 Millionen Muslime, was einem Anteil von ca. drei Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Diese stammen überwiegend aus Pakistan und Bangladesch, den ehemaligen Kolonien Großbritanniens. In Österreich leben ca. 340.000 Muslime hauptsächlich aus dem früheren K-und-K-Land Bosnien, desweitern aus der Türkei. Damit stellen die Muslime in Österreich einen Bevölkerungsanteil von über vier Prozent.

2. Vertretung der Muslime in Deutschland
Dem Islam als solchem ist eine einheitliche Vertretung, wie sie Juden und Christen kennen, fremd. Es gibt keine islamische „Amtskirche“.
Die Muslime in Deutschland sind daher in einer unüberschaubaren Vielzahl von Vereinen, und Gemeinschaften organisiert. Diese basieren nicht nur auf der jeweiligen Glaubensrichtung, sondern häufig auch auf der Herkunft ihrer Mitglieder (türkische Sunniten, iranische Schiiten, türkische Aleviten, etc.). Zumeist sind diese Organisationen lokal in den Moscheen und deren Umfeld angesiedelt. Die Positionen der Organisationen variieren stark und hängen in wesentlichem Maße vom lokalen Imam oder anderen Führungsfiguren ab.

Darüber hinaus gibt es einige Dachverbände und bundesweit agierende Vereinigungen.
Die wichtigsten sind:
DITIB (Diyanet I?leri Türk-Islam Birlikleri, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) – Diese Vereinigung, die 1984 als Ableger der türkischen Religionsbehörde in Deutschland gegründet wurde, ist die mitgliederstärkste islamische Organisation in Deutschland. Ihr Sitz ist Köln. Die Imame und Religionslehrer ihrer Moscheen werden aus der Türkei entsandt. Diese predigen ausschließlich in türkischer Sprache. Die Mitglieder von DITIB sind türkische Sunniten. Der Vorsitzende ist Ridvan Çakir, der sich für eine stärkere Öffnung und Integration in die deutsche Gesellschaft einsetzt. DITIB hat die Demonstration „Gemeinsam für Frieden und gegen Terror“ am vergangenen Wochenende in Köln organisiert, an der über 20.000 Gläubige teilnahmen.

Islamische Gemeinschaft Milli Görü? – Die Milli Görü? wurde 1976 in Köln gegründet und ist der deutsche Ableger der türkischen islamistischen Partei Erkabans (Tugendpartei). Die Milli Görü? ist in ganz Europa vertreten, in Deutschland gliedert sie sich in 16 regionale Sektoren. Hauptsitz der europäischen Organisation ist Kerpen. Die Milli Görü? vertritt einen sehr konservativen Kurs, geprägt von den patriachalischen Strukturen in der (ländlichen) Türkei und von einem sehr traditionellen Islam. Ihre Organisationsstruktur ist schwer durchschaubar, wodurch eine Bewertung der Organisation erheblich behindert wird. Die Milli Görü? wird vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder beobachtet, da sie im Verdacht steht, verfassungsfeindliche Tendenzen zu haben. In den Ländern tritt Milli Görü? als „islamische Föderation“ auf. Ihre Mitglieder sind türkische Sunniten. Die Milli Görü? bzw. ihre regionalen Gruppierungen setzen sich für einen islamischen Religionsunterricht in eigener Regie ein, also ohne staatlichen Einfluss.
VIKZ (Verband der islamischen Kulturzentren) – Der VIKZ ist die älteste türkisch-islamische Organisation in Deutschland. Sie wurde 1973 gegründet und kümmert sich im Wesentlichen um religiöse Unterweisung (Koranschulen) und dhikr (Rezitation des Namen Gottes). Politisch ist sie bisher nicht in Erscheinung getreten. Ihre Mitglieder sind türkische Sunniten.

Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. – Dem Islamrat gehört als größte Gruppe die Milli Görü? an. Damit vertritt er eine große Zahl von Muslimen. Seine Ausrichtung ist – schon durch die Mitgliedschaft der Milli Görü? – recht konservativ. Zentrales politisches Ziel ist die Einführung des Islamunterrichts an deutschen Schulen, allerdings wie schon oben bei Milli Görü? beschrieben, in eigener Regie. Vorsitzender ist Ali Kizilkaya.

Zentralrat der Muslime in Deutschland – Der Zentralrat vertritt nur eine kleine Minderheit der Muslime in Deutschland. Einige Mitgliedsverbände gehören der radikalen Muslimbruderschaft an, deren Wurzeln in Ägypten liegen und die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Zentralrat selbst ist nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder. Vorsitzender ist der saudische Arzt Dr. Nadeem Elyas. Im Zentralrat sind Vereinigungen von Muslimen aus der Türkei, dem Iran, arabischen Staaten und anderen Ländern mit unterschiedlichen Glaubensrichtungen zusammengeschlossen. Darunter sind einige, die eine strenge Auslegung der Scharia (islamisches Strafrecht) befürworten. Politisch will der Zentralrat mit Christen und Juden in Deutschland kooperieren.

Daneben gibt es noch kleinere Vereinigungen wie die Islamische Gemeinschaft in Deutschland, die ideologisch den Muslimbrüdern nahe steht und ihre Mitglieder unter den arabischen Sunniten rekrutiert. Der Islamische Verein für wohltätige Projekte e.V. vertritt den sufistischen Islam, der Verein ist in Frankreich recht stark vertreten. Die Vereinigung islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland vertritt Sunniten aus Bosnien-Herzegowina. Die Union der Islamischen-Albanischen Zentren in Deutschland gehört dem Zentralrat der Muslime an und steht Milli Görü? nahe. Die pakistanischen Sunniten sind in der Bewegung Minhaj ul-Quran („die koranische Methode“) organisiert. Die Shiiten sind im Islamischen Rat der Ahl-ul-Bayt Gemeinschaften zusammengeschlossen.

In anderen Ländern Europas gibt es im Gegensatz zu Deutschland zentrale Organisationen, die als Ansprechpartner fungieren.
In Frankreich ist dies der Französische Beirat für die muslimische Kultur (Conseil Francais du Culte Musulman (CFCM)), der 2003 auf Betreiben des französischen Innenministers Sarkozy gegründet wurde. Der Beirat wird von den Muslimen in Frankreich gewählt. An den ersten Wahlen 2003 beteiligten sich 85% der Muslime in Frankreich. Mit 13 von 41 Sitzen ist die Union Islamischer Organisationen (UOIF), die einen sehr konservativen Kurs vertritt, recht stark vertreten. Die stärkste Fraktion (16 Sitze) stellt die Nationale Vereinigung der Muslime Frankreichs (FNMF), die einen gemäßigten Islam marokkanischer Ausprägung vertritt. Die Pariser Moschee verfügt über 6 Sitze, das Komitee der türkischen Muslime 3 Sitze, 3 Sitze gingen an unabhängige türkische Kandiaten. Vorsitzender ist der gemäßigte Leiter der Pariser Hauptmoschee, Dalil Boubakeur. Der Beirat steht der französischen Regierung als Ansprechpartner für die folgenden Bereiche zur Verfügung: islamsiche Soldaten- und Gefängnisseelsorge, rituelles Schlachten, Kopftuchtragen an Schulen etc. Der CFCM hat nach der Entführung französischer Staatsangehöriger im Irak zu Demonstrationen in Frankreich aufgerufen, bei denen sich die französischen Muslime deutlich von Terror und Gewalt distanzierten. Im Beirat gibt es allerdings gewissen Spannungen zwischen gemäßigten und konservativen Kräften.

In Österreich regelt schon seit 1912 das Islamgesetz die rechtliche Stellung der Muslime in Österreich. Dies war die Folge der Eingliederung von Bosnien-Herzegowina in das damalige österreichische Kaiserreich. Seit 1979 vertritt die Islamische Glaubensgemeinschaft die österreichischen Muslime als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Organe der Islamischen Glaubensgemeinschaft sind für die Religionsgemeinden (lokal) die Gemeindeversammlung, der Gemeindeausschuss, der erste Imam, die islamischen Seelsorger/innen und für die Glaubensgemeinschaft insgesamt der Schurarat als Legislativorgan, der Oberste Rat als Exekutivorgan, der Beirat, der Mufti der IGGiÖ und das Schiedsgericht. Der gesamte Aufbau ist demokratisch. Die Gemeindeversammlungen wählen den Gemeindeausschuss und den Imam. Der Schurarat setzt sich wiederum aus Vertretern der Gemeindeausschüsse und hinzugewählten Mitgliedern zusammen. Es gibt eine Klausel, dass nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Schurarates einer einzigen ethnischen und sprachlichen Gruppe angehören dürfen, so dass auch Pluralität gewahrt wird. Die Aufgaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft sind der Islamunterricht an Schulen, der Betrieb einer Servicestelle für Muslime (Ausstellung von Bescheinigungen bei Namensgebung, Todesfall, Militärdienst, etc., Eheschließungen, Beaufsichtigung von Schächtungen, Beratung in Sachfragen), der Besuchs- und Sozialdienst in Krankenhäusern und Gefängnissen, die Verwaltung muslimischer Friedhöfe, die Vernetzung der Aktivitäten der Moscheen und Vereine, Veranstaltungsorganisation, die Stärkung der Anliegen muslimischer Frauen, Öffentlichkeitsarbeit zum Islam und interreligiöser Dialog.

Für Deutschland hat das Mitglied des Bundesvorstands der FDP, Mehmet Daimagüler, ebenfalls eine derartige Vertretung der Muslime gefordert (Islam-Parlament). Auch die EKD hat eine solche Forderung bereits aufgestellt und will hierfür Frankreich als Vorbild nehmen.

3. Der Islam und seine Glaubensrichtungen
Zunächst ist beim Islam nach sprachlicher und kultureller Zugehörigkeit zu unterscheiden, da sich der Islam in den Regionen und Kulturkreisen deutlich unterscheidet, insbesondere hinsichtlich der Übernahme nicht-islamischer Traditionen in die Ausprägung der Gesellschaft (z.B. streng patriachalische Familienstrukturen in der Türkei). Diese „fünf Farben des Islam“ sind: der arabische Islam (Nordafrika, Vorderer Orient), der türkische Islam (Türkei, Zentralasien, China), irano-indischer Islam (Iran, Afghanistan, Pakistan, Bangladesch, Indien), der malaiische Islam (Indonesien, Malaysia, Philippinen), der afrikanische Islam (Schwarzafrika).
Innerhalb dieser regionalen Ausprägungen ist wiederum zwischen den Glaubensrichtungen der Sunniten und der Schiiten zu unterscheiden. Die Mehrheit der Gläubigen sind Sunniten (ca. 80 bis 90%), der Rest (10 bis 20%) Schiiten.

Der Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten besteht darin, dass die Sunniten vier rechtsgeleitete Kalifen als Nachfolger Mohammeds anerkennen, die Schiiten aber zwölf. Der Bruch vollzog sich im Jahr 660, als es um die Nachfolge des letzten der vier rechtsgeleiteten Kalifen, Uthman, ging, der in diesem Jahr ermordet wurde. Die späteren Schiiten ernannten den Neffen und Schwiegersohn Mohammeds zum Kalifen, die späteren Sunniten erkannten diesen nicht an.

Weiterhin besteht ein Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten in den Glaubensgrundlagen, die zur Rechtssprechung herangezogen werden. Für die Sunniten wird entschieden, was recht und unrecht ist, indem zunächst der Koran, dann die Sunna (Überlieferung über Handlungsweisen und Aussprüche Mohammeds), dann der Konsens unter den Gelehrten und schließlich der Analogieschluss herangezogen wird. Die Schiiten hingegen ziehen zunächst den Koran, dann die Sunna des Propheten und der 11 Imame, danach die Meinung des Stellvertreters des 12. Imams und schließlich die Vernunft heran. Die Sunniten halten die Vernunft für keinen guten Ratgeber, da der menschliche Verstand fehlgeleitet werden kann, so dass nur eine wörtliche Auslegung der genannten Quellen zum richtigen Ergebnis führen kann.
Unter den Sunniten gibt es wiederum vier Rechtsschulen, nämlich die Hanabaliten, zu denen auch die Wahabiten (Saudi-Arabien) gehören, die Hanafiten, zu denen die meisten Türken gehören, die Malakiten und die Schafiiten.

Die Hanabaliten und insbesondere die Wahabiten sind sehr streng. Da die Wahabiten in Saudi-Arabien vorherrschen und auch das saudische Herrscherhaus zu dieser Schule gehört, haben sie schon aufgrund der starken Finanzkraft und dem großen Sendungsbewusstsein eine überragende Bedeutung. So finanzieren die Saudis weltweit viele Schulen, in denen Imame ausgebildet werden. Auch in der Türkei, die im Grunde nicht der strengen wahabitischen Schule anhängt, haben die Saudis durch die Finanzierung der Imamschulen einen gewissen Einfluss gewinnen können, der sich durch den „Import“ der in der Türkei ausgebildeten Imame auch auf Deutschland erstreckt.

Die Hanafiten hingegen sind pragmatisch ausgerichtet. Sie sind die größte Rechtsschule und in der Türkei am weitesten verbreitet.
Die Malakiten, die vor allem im Maghreb, Nigeria, Bahrein und Kuweit vorherrschen, sind wiederum sehr konservativ (vgl. nur Nigeria und die Anwendung der Scharia).
Die Schafiiten findet man vor allem in Jordanien, im Libanon und in Südost- sowie Zentralasien.

In Deutschland gehören die meisten Muslime zu den Sunniten und darunter wiederum zu den Hanafiten, da die Mehrzahl der Muslime aus der Türkei stammt.
Innerhalb der Schiiten gibt es drei Rechtsschulen, nämlich die Imamiten, die Zaiditen und die Ismailiten.

Die Imailiten sind die größte Gruppe unter den Schiiten, zu ihnen gehörte Khomeini und die Mehrzahl der Iraner. Die Zaiditen leben hauptsächlich im Jemen. Die Ismailiten sind durch ihr Oberhaupt, den Aga Khan, bekannt. Eine Untergruppierung der Ismailiten sind die in der Türkei mit ca. 10 Millionen Mitgliedern vertretenen Aleviten, die eine sehr extreme schiitische Lehre vertreten.
In Deutschland gibt es nur wenige Schiiten, vorwiegend aus dem Iran.

Für die Muslime ist jedoch noch wichtiger als die Glaubensrichtung die Zugehörigkeit zu einer der islamischen Bruderschaften. Diese sind oft weltweit aktiv und vernetzt. Sie verstehen sich als religiöse, vor allem aber soziale Verantwortungsgemeinschaften. Unter ihnen sind die wichtigsten (Hauptbruderschaften) die Sufis (Mystiker), die Tidjania (eine Sufi-Gemeinschaft), die Schadihiliya, die Mouriden, die Hizbollah (Libanon), die Muslimbruderschaft (ursprünglich aus Ägypten, Ausgangspunkt der Islamisten), die Hamas (Palästina) und die FIS (Algerien).

4. Islam und Islamismus
Das Wort „Islamisten“ stammt ursprünglich aus dem Französischen und bezeichnete ursprünglich die FIS in Algerien.
Als Islamismus bezeichnet man eigentlich eine politisch radikale Erneuerungsidee, die sich religiös verbrämt darstellt. Da es im Islam das Prinzip „Din wa Daulat“ gibt, das die Einheit zwischen Staat und Religion bezeichnet (siehe unten), und zudem die meisten islamischen Regierungen repressiv gegenüber einer (politischen) Opposition sind, äußert sich in islamischen Ländern die Opposition zumeist religiös. Nur unter dem Mantel der Religion kann eine Auseinandersetzung mit der Rechtsordnung und Verfassung geführt werden, da jede nicht religiös begründete Haltung als staatsfeindlich angesehen wird. Daher muss man den Islamismus als politische Richtung verstehen, nicht als religiöse.

II. Muslime im säkularen Rechtsstaat
Es entstehen bei der Integration von Muslimen in Deutschland oder anderen europäische Staaten insbesondere deshalb Probleme, weil der Islam sich als „allumfassender Lebensweg“ versteht, mithin eine Trennung von Religion und Staat, wie sie sich seit der Aufklärung in Europa durch die Säkularisierung manifestiert hat, dem Islam fremd ist. Ein gläubiger Muslim muss also nicht nur seinen religiösen Pflichten (Gebet, Fasten im Ramadan, etc.) nachkommen, sondern auch in allen Lebenssituationen die Gesetze Allahs befolgen, so z.B. auch dem islamischen Strafrecht (Scharia).
Wichtige Fragen, die auch unter islamischen Theologen und Intellektuellen streitig diskutiert werden, sind unter anderem:
Frage der Rechtmäßigkeit der Ansiedlung von Muslimen in einem nicht-muslimischen Land.

Grundsätzlich beansprucht der Islam eine globale Gültigkeit, die bedingt, dass seinen Regeln und Gesetzen in der Rechtsordnung und Verfassung eines Staates Rechnung getragen werden (islamischer Staat). Sollte ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben, so darf er dies tun, solange er dort in der Minderheit ist (ansonsten muss in einem mehrheitlich islamischen Land die islamische Rechtsordnung gelten) und ihm die freie Religionsausübung erlaubt ist. Es wird unter Muslimen allerdings darüber diskutiert, ob eine dauerhafte (!) Ansiedlung in einem nicht-muslimischen Land mit dem islamischen Recht vereinbar ist. Konservative Muslime lehnen dies ab und erklären die dauerhafte Ansiedlung für rechtswidrig. Gemäßigte Muslime hingegen halten die dauerhafte Ansiedlung für vertretbar, solange die Religionsfreiheit garantiert ist. Diese Richtung ist mit der dauerhaften Ansiedlung von Muslimen in Europa einverstanden, da hier die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich in allen Staaten verankert ist.
Widerspruch zwischen staatlichem und religiösem Recht.

Lebt ein Muslim in einem nicht-muslimischen Land, in dem also das islamische Recht keine Gültigkeit besitzt, stellt ihn das vor den dauernden Konflikt, wie er seinen Pflichten als Gläubiger (Befolgung islamischen Rechts) und seinen Pflichten als Staatsbürger oder Gast gleichermaßen nachkommen kann. Es gibt gemäßigte Richtungen im Islam, die den Widerspruch dahingehend auflösen, dass es dem Muslimen nicht als Verletzung seiner religiösen Pflichten ausgelegt werden kann, wenn er sich (zwangsläufig) an die staatlichen Gesetze hält und damit islamisches Recht verletzt.

Demokratie
Es gibt Diskussionen unter Muslimen, ob demokratische Wahlen mit dem Islam vereinbar sind. Dies ist bedingt durch das Prinzip, dass im Islam nur eine staatliche Kraft legitim ist, die sich an islamische Grundsätze hält, was wiederum darin begründet ist, dass der Islam die Einheitlichkeit aller Lebensbereiche zur Grundlage hat, also auch Staat und Religion. Dennoch ist jedenfalls unter deutschen Muslimen die Ansicht überwiegend, dass man sich an demokratischen Wahlen beteiligen kann, solange eine Partei gewählt wird, die islamischen Grundwerten nicht widerspricht.

Säkularisierung
Die meisten Muslime in Deutschland stammen aus der Türkei, einem laizistischen Staat. Die strikte Trennung von Staat und Religion wurde in der Türkei von Ata Türk eingeführt. Dies ist in islamischen Ländern eine große Besonderheit. Wie man jetzt an der Wahl der islamischen Partei Erdogans sehen kann, ist jedoch in der Gesellschaft die religiöse Komponente der Politik nicht verdrängt worden. Der Laizismus ist vor allem in den urbanen Zentren verankert, die sehr westlich orientiert sind. In den (armen) ländlichen Gegenden hingegen wird er nicht gelebt. Die Türken, die nach Deutschland gekommen sind, stammen in der Regel nicht aus den urbanen Zentren und gehören auch nicht der türkischen intellektuellen Oberschicht an, sondern vielmehr der armen Landbevölkerung, die mit dem Laizismus nichts anfangen kann und diesen auch nicht in ihren Alltag übernommen hat. Daher sind die türkischen Muslime in Deutschland viel weniger für einen säkularen Staat und erst recht nicht für einen laizistischen Staat zu begeistern als ihre Landsleute z.B. in Istanbul. Die theologische und auch intellektuelle Vereinbarkeit zwischen einem säkularen Staatsmodell und dem Islam wird zwar in der Türkei und auch in anderen muslimischen Ländern, wenn auch in weniger starkem Maße, geführt, nicht jedoch in Deutschland unter den hier lebenden Muslimen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für diesen speziellen Problembereich, sondern allgemein. Die Debatte über die islamischen Bekleidungsvorschriften (Kopftuch) und deren heutige Auslegung findet zwar unter islamischen Intellektuellen statt, nicht jedoch im gleichen Maße in Deutschland. Allerdings werden viele der Reformer in den islamischen Staaten äußerst repressiv behandelt, stehen z.B. unter Hausarrest. Im Rahmen der diesjährigen Buchmesse, die ja die arabische Literatur zum Schwerpunkt hatte, richteten reformorientierte ägyptische Autoren die dringende Bitte an die westlichen, demokratischen Staaten, die Reformkräfte, die für Säkularisierung und Modernisierung eintreten, zu unterstützen. Kritisiert wurde unter anderem die Unterstützung z.B. der Vereinigten Staaten für Saudi-Arabien, das demokratischen Reformen und einer Säkularisierung entschieden entgegen tritt.


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