24.02.2009
Vorratsdatenspeicherung schützt den Verbraucher nicht, sie schadet vielmehr!
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Gerade in der heutigen Zeit ist es umso wichtiger, dass die Sicherheit in der Informationstechnik gewahrt ist. Zum einen dient dies der Vertrauensbildung der Bürger bei der Kommunikation mit den verschiedenen Behörden. Zum anderen um sensible Daten, die bei den Behörden vorliegen, zu schützen.
Die Bundesregierung hat jedoch nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu ermächtigt, jede Form der Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und auch Unternehmen und Behörden aufzuzeichnen und bei Bedarf auszuwerten.
Diese neue Form der Kontrolle kann kein Vertrauen bei den Verbrauchern schaffen und stellt gerade in Frage, ob man sich als Verbraucher noch weiterhin in elektronischer Form an eine Behörde wenden kann und sollte.
Weiterhin sind folgende Punkte schwerwiegend zu bemängeln:
1. Es fehlen in diesem Gesetz grundsätzliche rechtstaatliche Sicherungselemente, der Kernbereichschutz ist völlig unzureichend ausgestattet und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist überhaupt nicht berücksichtigt worden.
2. Der Datenschutz ist überhaupt nicht gewährleistet, da die Daten nicht anonymisiert gespeichert und ausgewertet werden.
3. Auch muss stark in Frage gestellt werden, wie die im Gesetzentwurf vorgesehene Weitergabe von Daten an die Sicherheitsbehörden in eine Verhältnismäßigkeit gebracht werden möchte. Weiterhin dürfen mit gerichtlicher Zustimmung Daten zu jeglichen Zwecken, nicht nur bei Vorliegen einer Straftat, an Polizei oder Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden, falls eventuelle terroristische Gefahren oder andere Staatsschutzdelikte vorliegen. Aber gerade durch diese Sonderregelung werden einer ausschweifenden Überwachung keine Grenzen mehr gesetzt. Die Vertraulichkeit der gesamten Behördenkommunikation muss somit in Frage gestellt werden.
4. Im Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern, damit die Provider die Möglichkeit erhalten, nicht nur Verbindungsdaten zu speichern, sondern auch Nutzungsdaten. Das bedeutet nichts Geringeres, als das das Surfverhalten eines jeden einzelnen Bürgers gespeichert und ausgewertet werden kann, die Privatsphäre eines jeden einzelnen ist nicht mehr länger gewahrt.
Anhand dieser Kritik kann die FDP-Bundestagsfraktion das BSI-Gesetz in seiner jetzigen Fassung nur strikt ablehnen. Die FDP wird in den kommenden Beratungen darauf drängen, dass elementare Veränderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen werden, um oben angeführte Punkte gänzlich zu entfernen oder zumindest stark einzuschränken.
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