Michael Goldmann

zurück | Michael Goldmann bei facebook | Kontakt | Seite weiterempfehlen | Druckversion | 
Dienstag, 22. Mai 2012

02.12.2011

Ostfriesische Fischer vor bürokratischem Mehraufwand schützen

zum Herunterladen: PM111201_Seefischereigesetz.pdf (17,70 KB)

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Ausschussvorsitzende Hans-Michael Goldmann äußert sich zu der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Seefischereigesetz positiv: „Im Kern geht es darum die deutschen Nordseefischer zu stärken und Benachteiligungen zu vermeiden“.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass über die Fangquoten nicht nur eine nachhaltige Fischwirtschaft garantiert wird, sondern auch der Rechtsrahmen für die Fischer gesichert wird. „Wichtig ist die gleichzeitige und abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen in allen europäischen Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Für die ostfriesischen Fischer ist bedeutsam, dass der bürokratische Mehraufwand verhältnismäßig bleibt.“ Aus diesem Grund sollen praktikable Bagatellgrenzen bei Ordnungswidrigkeiten eingeführt werden.

Ein ganz wesentlicher Aspekt des Seefischereigesetzes ist die Dokumentation. In diesem Zusammenhang hat der Schutz sensibler Daten Vorrang. Eine lückenlose Videoüberwachung an Bord ist abzulehnen. „Das gesamte Material muss schließlich auch gesichtet und ausgewertet werden. Den Umfang und Verwaltungsaufwand mag ich mir gar nicht vorstellen“, so Goldmann. Vielmehr sollte im begründeten Verdachtsfall ein Inspekteur an Bord gehen und die Sache fachlich untersuchen. Dass sensible Daten nicht an konkurrierende Nachbarstaaten gelangen, muss unbedingt sichergestellt werden.


zur Übersicht


 zurück | Seite weiterempfehlen | Druckversion | zum Seitenanfang