01.12.2011
Regelung für Stallneubauten ist auf einem guten Weg
zum Herunterladen: PM111125_BauGB.pdf (17,53 KB)
Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Agrarexperte Goldmann sieht in dem vorliegenden Entwurf der FDP-Arbeitsgruppe zum § 35 Baugesetzbuch „Bauen im Außenbereich“ eine gute Arbeitsgrundlage: „Die landwirtschaftliche Privilegierung bleibt erhalten. Die klare und notwendige Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Landwirtschaft werte ich als Erfolg.“In einem Expertengespräch der FDP-Fraktion im Bundestag haben sich die Agrar- und Baupolitiker darauf geeinigt, dass nur dann die Privilegierung für gewerbliche Betriebe fällt, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wird. Für Betriebe mit einem großen Tierbestand wird in Abhängigkeit des jeweiligen Prüfungsergebnisses entschieden. Sind keine Umweltmängel festgestellt worden, kann der Bau des Stalls ohne Bebauungsplan erfolgen. Andernfalls muss das Bauvorhaben im kommunalen Beteiligungsverfahren den Planungsprozess durchlaufen.
„Ich sehe in dieser Regelung sowohl den Privilegierungsvorteil für die bäuerliche Landwirtschaft gesichert, als auch Chancen für gewerbliche Betriebe. Der dann notwendige Bebauungsplan sieht nämlich auch die Genehmigung von Straßen und Abwassersystemen vor, die ein großer Stall nun mal braucht. Insgesamt sind wir mit diesen Vorschlägen auf einem guten Weg, weil die Interessen der Bürger, der Landwirte und der Gewerbetreibende gewahrt sind.“







