25.11.2011
Entscheidung des Bundesrates nicht wissensbasiert
zum Herunterladen: PM_111125_Wildtierverbot_Zirkus_Bundesrat.pdf (19,20 KB)
BERLIN. Anlässlich der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael GOLDMANN:Bevor die Bundesregierung eine Verordnung bezüglich des Verbots der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, wie vom Bundesrat gefordert, erlassen kann, muss die Auswertung des Zirkusregisters erfolgen. Unbedingt ist die Reihenfolge einzuhalten. Erst wenn das faktenbasierte Zirkusregister ausgewertet ist, trägt die FDP-Bundestagsfraktion auch ein Teilverbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen mit, die beim besten Willen nicht artgerecht gehalten werden können.
Sollte nach der Auswertung der Zirkusregisterverordnung ein differenziertes Haltungsverbot vonnöten sein, müssen entsprechende Übergangsfristen erlassen werden. Diese sollen die Zirkusse entlasten und die geeignete Unterbringung der Wildtiere sicherstellen.
Zu aller erst sind die Bundesländer also aufgefordert Daten ins Register einzutragen, bevor sie weitgehende Verbote fordern. Wir brauchen die Informationen in wie vielen Zirkussen welche Tiere und unter welchen Bedingungen mitgeführt werden, um ein wissensbasierte Entscheidung zu erzielen.
Die Regierungskoalition bleibt bei dieser Problematik nicht untätig. Durch die Überarbeitung der Zirkusleitlinien wird die FDP-Bundestagsfraktion höhere Tierschutzauflagen auf den Weg bringen. Zudem treten wir für mehr Sachkunde und tierärztliche Betreuung in Zirkussen ein.







