Michael Goldmann

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Dienstag, 22. Mai 2012

15.11.2011

Übergangslösung bei EU-Lebensmittelhilfen notwendiger Schritt

zum Herunterladen: PM111115_EU-Lebensmittelhilfen.pdf (18,95 KB)

BERLIN. Zu den Äußerungen von Bundesministerin Aigner zu EU-Lebensmittelhilfen erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael GOLDMANN:

Die Übergangslösung Deutschlands, die eine Weiterführung des EU-Programms zur Lebensmittelversorgung von Bedürftigen in bisheriger Höhe bis 2014 vorsieht, halte ich für einen notwendigen Kompromiss. Karitativen Einrichtungen in anderen Ländern wird somit die Möglichkeit gegeben, sich besser auf die Einstellung der Zahlungen ab 2014 aus dem EU-Agrarbudget vorzubereiten.

Es gibt Menschen in anderen Ländern der EU, die auf Lebensmittelhilfen angewiesen sind. Dennoch gehören langfristig die Bedürftigenhilfen in den Bereich der nationalen Sozialpolitik. Sollte das Programm ab 2014 aus den EU-Töpfen für Sozialpolitik bezahlt werden, darf es nicht zu Marktverzerrungen kommen. Lebensmittel dürfen nicht extra dafür aufgekauft werden.

Nationale Regierungen haben die Verantwortung. Sie können Programme viel effizienter und zielgerichteter umsetzen. Durch eine Verteilung von Lebensmitteln werden die Probleme der Bedürftigen nicht gelöst. Ihre Situation muss langfristig verbessert werden.


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