31.10.2011
Gartenbau im neuen LSV- Neuordnungsgesetz stärker berücksichtigen
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Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Hans-Michael Goldmann fordert eine stärkere Berücksichtigung des Gartenbaus im neuen LSV-NOG (Landwirtschaftliche Sozialversicherungen-Gesetz). Bei Gesprächen mit Vertretern des Gartenbaus (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. und Zentralverband Gartenbau) wurde deutlich, dass eine berechtigte und angemessene Beteiligung der Gartenbaubetriebe im neuen LSV-Bundesträgergesetz nur dann gegeben ist, wenn im Referentenentwurf deutliche Nachbesserungen erfolgen.In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind folgende Punkte zwingend einzubringen:
1. Der Beirat für den Gartenbau ist dauerhaft zu installieren.
2. Das Entscheidungsquorum muss bei 75 Prozent liegen.
3. Der besondere Beimessungsmaßstab des Gartenbaus ist beizubehalten.
4. Die Zuständigkeiten innerhalb des Gesetzes sind trennscharf zu regeln.
5. Die Betreuung der Gartenbaubetriebe ist dauerhaft an der neuen Geschäftsstelle (ehemals Hauptverwaltung) des Gartenbaus sicherzustellen.
Goldmann betonte, dass die erfolgreichen Gartenbaubetriebe im Raum Papenburg / Halte / Völlen auch deshalb besonders erfolgreich sind, weil der Gartenbau schon jetzt ein zukunftsfähiges Modell bei Prävention, Beitragsbemessung und Selbstverwaltung vorweisen kann.
Auch aus diesem Grund muss darauf geachtet werden, dass der Gartenbau schon im Vorfeld an allen Beratungen und Gremiensitzungen teilnehmen kann, um seine Belange angemessen darzulegen.







