Michael Goldmann

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Dienstag, 22. Mai 2012

28.09.2011

Anhörung stößt die weitere fachliche Arbeit an

zum Herunterladen: PM110928_Fischerei_EU.pdf (18,82 KB)

BERLIN. Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Seefischereigesetz erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael GOLDMANN:

Dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist eine erfolgreiche und informative Anhörung zum neuen Seefischereigesetz gelungen.

Es wurde deutlich, dass der Gesetzesentwurf als Vorlage für die parlamentarische Arbeit dienlich ist und durchaus Orientierungshilfe gibt. Allerdings besteht noch erheblicher Änderungsbedarf, so muss eine konsequente 1:1-Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht erfolgen, der Strafrahmen muss überprüft werden, eine Bagatellgrenze ist zwingend in das Gesetz aufzunehmen. Das unsinnige Wiegen des Krabbenfangs muss aus dem Gesetzentwurf genommen werden.

Insbesondere für die ostfriesischen Küstenfischer hat die heutige Anhörung große Bedeutung im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit, da wenn die angemahnten Korrekturen nicht zum Tragen kommen, erheblicher finanzieller und Arbeitsaufwand entsteht und überhöhte fachlich unbegründete Strafgefahr bis hin zum Arbeitsverbot besteht.

Im Ergebnis geht aus der Anhörung der klare Korrekturauftrag des Seefischereigesetzes hervor, damit die deutsche Küstenfischerei wettbewerbsfähig bleibt.


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