29.06.2011
Neues EEG ist große Chance für die Landwirtschaft
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In Hinblick auf die heute eingebrachten Gesetzentwürfe des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) äußert sich der FDP-Energieexperte Rainer Erdel und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann (FDP) im Landwirtschaftsausschuss sehr zufrieden:„Wieder einmal hat sich gezeigt, dass das EEG ein Gesetz des Parlaments ist. Der Entwurf von Umweltminister Röttgen wurde durch die Fachpolitiker der Koalition umfassend überarbeitet. Mit dem jetzt vorliegendem Gesetzentwurf wird der Ausbau der Bioenergie befördert“, erklären die Bundestagsabgeordneten. Die Bioenergie spielt im Energiekonzept der Bundesregierung eine wichtige Rolle, weil sie stetig Strom und Wärme einspeisen und so unstete Energiequellen wie Wind und Sonne teilweise kompensieren kann.
Der Vertrauensschutz für die Altanlagen wird vollständig gewahrt. Dank einer durch FDP und Union zusätzlich eingeführten Größenklasse für Gülle-Anlagen, bietet die Bioenergie künftig noch bessere Perspektiven für die Biogaserzeugung in landwirtschaftlicher Regie und stärkt so den ländlichen Raum. Gleichzeitig werden bei der Vergärung von Gülle erhebliche Treibhausgasemissionen vermieden, die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe in der Gülle verbessert und auch die lästigen Geruchsemissionen unvergorener Gülle vermieden.
„Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes bevorzugte ganz klar die großen Anlagen. Da große Anlagen auch auf große Akzeptanzprobleme stoßen, war es uns ein Anliegen, den Fokus der Förderung stärker auf dezentrale, standortangepasste Anlagen zu verschieben. Dies ist durch entsprechende Änderungen bei den Vergütungsregelungen auch gelungen. So kann eine Überforderung der lokalen Verkehrsinfrastruktur vermieden und der Druck auf den Bodenmarkt in Grenzen gehalten werden“, freut sich der Agrarexperte Erdel.
Der Vorsitzende des Agrarausschusses Hans-Michael Goldmann äußert sich dazu: „Die Arbeit für die Bauern und den ländlichen Raum hat sich gelohnt. Als Nächstes gilt es, die Regelung der Entschädigungsleistungen und des Flächenausgleichs für den notwendigen Netzausbau abzuarbeiten.“







