25.03.2011
Wird Kinobesuch jetzt billiger?
zum Herunterladen: 110325_verminderter_Mehrwertsteuersatz_bei_Imbissverkaeufen.pdf (19,17 KB)
BERLIN. Anlässlich des Vorabentscheids vom 10. März 2011 des Europäischen Gerichtshofes zum verminderten Mehrwertsteuersatz für Imbissverkäufe und Kinobesuche erklärt der Verbraucherexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:Entschieden wurde, dass Lebensmittelverkäufe an Imbissbuden oder im Kino Lieferungen von Lebensmitteln sind. Somit gilt der Steuersatz von sieben Prozent.
Ein sehr erfreuliches Urteil, denn idealerweise könnten die Unternehmer die Steuersenkungen an die Verbraucher weiter geben in Form von Preissenkungen am Point of Sale. Dieser Schritt wäre nur verbraucherfreundlich und fair gegenüber den Kunden.
Gerecht und verständlich ist das nicht, wenn sich Mehrwertsteuererhöhungen sofort in Preiserhöhungen wieder finden, von Steuersenkungen hingegen der Verbraucher kaum bis gar nicht profitiert.
Das Urteil gilt nicht für den Partyservice, einer Untergruppe des Catering zu der auch die Schulverpflegung gehört. Dies ist sehr bedauerlich, da es doch bei den Schulspeisen sinnvoll und notwendig ist, erschwingliche und qualitativ hochwertige Speisen für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Daher begrüße ich weitere Mehrwertsteuerdebatten bei der Gemeinschaftsverpflegung vor allem im Hinblick auf Schulverpflegung.
Somit ist der Vorabentscheid des EuGH ein Teilerfolg für den heutigen Kinobesuch und die zukünftige Besteuerung in Deutschland.







