Michael Goldmann

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Dienstag, 22. Mai 2012

10.02.2011

15. AMG Novelle: Tierärzte bleiben in der Pole-Position

zum Herunterladen: PM110210_15.AMG.pdf (18,89 KB)

Anlässlich der 15. Arzneimittelgesetzesnovelle erklärt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:

Bei der vorliegenden Gesetzesfassung handelt es sich um eine praktikable und vernünftige Lösung, die sowohl dem Schutz der Tiere und der menschlichen Gesundheit Rechnung trägt. Der Tierarzt, die Tierärztin, kurz der Fachmann bleibt in der Pole-Position. Im Ergebnis zeigt die Novelle, dass ein rezeptpflichtiges Medikament Teil eines Diagnose- und Behandlungsprozesses ist, den die praktischen Tierärzte auch weiterhin ausgestalten. Damit ist die Fachlichkeit der Tierärzte als Grundlage der 15. Fassung des Arzneimittelgesetzes gestärkt.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Versandhandel aus Apotheken an den Tierhalter auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die für nicht Lebensmittel liefernde Tiere bestimmt sind, künftig erlaubt wird. Neben einer weiterhin bestehenden Rezeptpflicht, wird durch eine Behandlungs- und Anwenderegel die fachärztliche Betreuung der Haus- und Kleintiere bewahrt. Zudem bleibt die Transparenz des Tierarzneimittelhandels bestehen, indem nachvollziehbar ist, wer rezeptiert.

Die neue Regelung in ihrer jetzigen Form ist ein solider Kompromiss und untermauert die Sorgfaltsplicht der Tierärzteschafft. Der Tierschutzgedanke flankiert die Argumentation der Anwendungsregelung. Im Ergebnis bleiben die Tierärzte in ihrer Verantwortung.


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