02.02.2011
Regierung beschließt 14-Punkte-Plan und Regelung bei Grünstromprivileg
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„Die heutigen Regierungsentscheidungen für den 14-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelsicherheit und die zum Grünstromprivileg sind insgesamt nur zu begrüßen“, stellt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Michael Goldmann fest. Der 14-Punkte-Plan verbessere erheblich die Kontrollsituation. Eine konsequente Umsetzung des Planes werde auch von ihm gefordert. Das Parlament müsse nun zügig die Vorgaben abarbeiten, damit die Regelungen schnell zum Tragen kommen.„Es muss aber auch ein europäischer Konsens schnell hergestellt werden“, erklärt Goldmann weiter, „es muss eine einheitliche Positivliste erstellt werden, zugelassende Inhaltsstoffe klar definiert sein und die Haftungsfrage auf europäischer Ebene geklärt werden. Gerade die Land- und Ernährungswirtschaft mit ihren hervorragenden Produkten hier in unserer Region, mit ihren vielen Arbeits- und Ausbildungsplätzen, lebt vom Vertrauen der Verbraucher. Daher ist es wichtig, dass schnell Nägel mit Köpfen gemacht werden!“
Die Entscheidung der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung zum Grünstromprivileg nach § 37 des EEG sei ein notwendiger Beschluss für die Verbraucher und für die Erzeuger. „Die Verbraucherbelastung durch die Ökostromgewinnung soll so moderat wie möglich sein, nur so ist eine gesellschaftliche Akzeptanz der regenerativen Energien gewährleistet“, unterstreicht Goldmann, „eine Preisexplosion beim Strom muss daher vermieden werden.“







