Michael Goldmann

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Dienstag, 22. Mai 2012

02.02.2011

Rückwärtsgewandte Legehennendebatte schadet aktiver Tierschutzpolitik

zum Herunterladen: pm110202_Kleingruppenhaltung_RLP.pdf (18,57 KB)

Anlässlich der Ankündigung der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Einbringung eines Antrags in den Bundesrat, erklärt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:

Die Reaktion der rheinlandpfälzischen Landesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2010 zur Kleingruppenhaltung ist überhaupt nicht verständlich. Begründet wurde das Urteil mit einem Verfahrensfehler, nicht aber mit der Missachtung tierschutzrechtlicher Anforderungen.

Deutsche Bauern sind mit dem Anfang 2010 vollzogenen Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung von Legehennen Vorreiter in der tierartgerechten Nutztierhaltung. Es ist sehr bedauerlich, dass durch die rückwärtsgewandte Debatte diesem sensiblen Thema die Chance auf eine moderne und fachlich basierte Tierschutzpolitik genommen wird und wieder in alte Muster zurückfällt.


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