08.11.2010
Einklang von Behandlung und Anwendung in der tiermedizinischen Versorgung bleibt erhalten
zum Herunterladen: pm101108_15.AMG.pdf (17,20 KB)
Anlässlich der 15. Änderung des Arzneimittelgesetzes erklärt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:Die aktuelle Wendung in der Ausgestaltung der 15. AMG und, hier im speziellen, die Regelung der Öffnung des Versandhandels von apotheken – und verschreibungspflichtigen Medikamenten für nicht Lebensmittel liefernde Tiere eröffnet die Chance, den bedrohten Einklang von Behandlung und Anwendung durch Veterinärmediziner wiederherzustellen.
Gelingen soll dies durch eine Anwendungsregelung, die festlegt, dass ein Rezept, welches bei einer Versandhandelsapotheke in der europäischen Union eingelöst werden kann, von dem behandelnden Tierarzt ausgestellt sein muss. „Damit“, so Goldmann „gewährleisten wir die fachärztliche Betreuung der Haus- und Kleintiere und bewahren die Transparenz des Tierarzneimittelhandels indem nachvollziehbar ist, wer rezeptiert“. Der Tierschutzgedanke flankiert die Argumentation der „Anwendungsregelung“ und hat somit gute Chancen auf eine erfolgreiche Beschlussfassung. Konkrete Ausgestaltungen der Anwendungsregelung sollen noch dieses Jahr vorliegen.
Die Öffnung des Versandhandels wurde durch eine Beschwerde der EU Kommission, die in der bisherigen Regelung eine Behinderung des Warenhandels sah, notwendig. „Nun wird es wichtig sein, eine unbürokratische und anwenderfreundliche Lösung zu finden“, erläutert der Ausschussvorsitzende „die im Rahmen der im §58 untergebrachten Anwendungsregelung einen guten Weg darstellt.







