Michael Goldmann

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Freitag, 18. Mai 2012

07.10.2010

Endlich Verbesserungen für die Alteigentümer

zum Herunterladen: pm101007_FlErwAendG.pdf (17,58 KB)

Anlässlich der heutigen Überweisung des Gesetzentwurfs des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes an die Ausschüsse erklärt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:

Die Regierungskoalition löst Ihr Versprechen an die Alteigentümer ein, für einen verbesserten vergünstigten Landerwerb zu sorgen. Nachdem die Bemühungen einen Stichtag für die Preisfestsetzung des zu erwerbenden Landes einzuführen, 2009 noch am Widerstand der SPD gescheitert war, sieht der Gesetzentwurf der Regierungskoalition nun den 01.01.2004 als Stichtag vor. Damit wird Bezug genommen auf das Versprechen, dass die alte CDU/FDP-Regierung 1994 gegeben hatte, die Alteigentümer Entschädigung bis 2004 abzuarbeiten. Dieses Versprechen konnte nicht eingehalten werden, weil die Alteigentümer für ihren Kaufantrag bei der BVVG eine Bescheinigung über ihre Enteignung von den zuständigen Landesbehörden benötigen. Da diese aber zu Tausenden noch nicht ausgestellt sind, wurden die Alteigentümer Opfer der rasanten Preisentwicklung für landwirtschaftlichen Grund und Boden in den Neuen Ländern. Durch diese Preisentwicklung hätten die Alteigentümer nur noch 15 statt der 1994 in Aussicht gestellten 30 ha begünstigt erwerben können, ohne dass sie dies zu verschulden gehabt hätten. Deshalb ist die Einführung des Stichtags 2004 nur folgerichtig und überfällig.
Die FDP setzt sich darüber hinaus für noch weitere Verbesserungen insbesondere für die selbstwirtschaftenden Landwirte unter den Alteigentümern ein. So soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch das Verbot des gleichzeitigen Pächter- und Alteigentümererwerbs aufgehoben werden. Es ist nicht einzusehen, dass ausgerechnet die Alteigentümer, die nach der Wende das unternehmerische Risiko eingegangen sind, sich wieder mit einem Betrieb in den Neuen Ländern niederzulassen und die wie jeder andere Landwirt im Osten auch 100 ha Pächtererwerb durchgeführt haben, ausgerechnet vom begünstigten Alteigentümererwerb ausgeschlossen bleiben sollen.


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