14.04.2010
Ordentliche Deklaration von Lebensmitteln ist die Grundlage für fairen und funktionalen Verbraucherschutz
zum Herunterladen: PM100414_Klebefleisch.pdf (18,73 KB)
Berlin, den 14. April 2010BERLIN. Anlässlich einer aktuellen Untersuchung von Rohschinken durch das Institut für Lebensmittelhygiene an der FU Berlin erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:
Die aktuell aufgekommene Debatte um verklebtes kleinstückiges Fleisch zu einem großen Stück verdeutlicht einmal mehr, dass einige Hersteller immer noch nicht ansatzweise mit offenen und vor allem fairen Karten gegenüber den Konsumenten spielen.
Die Politik und die Wirtschaft können nicht vom mündigen und aufgeklärten Verbraucher sprechen und das Interesse der Konsumenten verlangen, wenn genau diesen Verbrauchern gar nicht erst die Chance auf richtige Information auf dem Produkt gegeben wird.
Der Appell muss hier noch einmal an die Hersteller gehen. Die Verbraucher müssen beim Kauf darüber informiert werden, welche Qualität die Produkte in ihrem Einkaufswagen haben .
Nur über ausreichende Informationen kann zukünftig der Verbraucherschutz weiter gestärkt und verbessert werden und der Verbraucher sich durch Interesse auch angemessen schützen.





