Michael Goldmann

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Freitag, 18. Mai 2012

09.12.2009

Abkehr von Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist ein Fehler

zum Herunterladen: PM091209_Blauzunge.pdf (18,24 KB)

Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung zur Abkehr von der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit im Bundesrat, erklärt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:

Die Abkehr von der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist ein Fehler. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Blauzungenkrankheit nur dann dauerhaft in den Griff zu bekommen ist, wenn für mindestens drei-vier Jahre an der Impfpflicht festgehalten wird. Auch das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt die Fortsetzung des bisherigen Impfprogramms.
Im Interesse der Tiergesundheit ist es auch nicht hinnehmbar, dass künftig die Impfungen auch durch Nicht-Tierärzte verabreicht werden sollen. Insbesondere da die Tierärzte für den Export solche Impfungen bescheinigen müssen, was sie seriöser Weise nicht können, wenn sie die Impfung nicht selbst vornehmen.
Der Bundesrat sollte seine Haltung überprüfen und den bisherigen Kurs zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit fortsetzen.


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