Michael Goldmann -

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Sonntag, 5. September 2010

01.12.2009

Urteil aus Karlsruhe positiv zu bewerten

zum Herunterladen: pm091201_BVerfG_Sonntg.pdf (81,54 KB)

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu dem Berliner Ladenöffnungsgesetz erklärt der Kirchen- und Religionsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael Goldmann:


Ich begrüße es, dass das höchste deutsche Gericht die Sonn- und Feiertagsruhe bestätigt hat. Es hätte auch schwer anderweitig entscheiden können. Sicher gab es Gründe zur Abwägung, wie etwa die Entwicklung des Tourismus und die Ankurbelung des Einzelhandelns in einem alles andere als reichem Bundesland. Bei aller Achtung für die Länderhoheit in dieser Angelegenheit: das Grundgesetz ist in dieser Hinsicht eindeutig.

Die Sonn- und Feiertagsregelung ist auch ohne eine religiöse Komponente wichtig. Sie hat eine soziale, eine synchronisierende Funktion in der Gesellschaft. Insbesondere im hektischen und turbulenten Alltag einer Großstadt brauchen die Menschen einen Tag, der unabhängig von der eigenen Religionszugehörigkeit für alle gleichzeitig gilt und verbindlich ist. Abgesehen von der christlichen Prägung gehört der Sonntag als ein einheitlicher arbeitsfreier Tag fest in die Gesellschaftskultur. Außerdem darf die besinnliche Adventszeit nicht zu bloßem Shopping heruntergestuft werden.


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