30.09.2009
Urteil des Verwaltungsgerichts zu Gebetsräumen in Schulen zu begrüßen
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Zum Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin, wonach Schulen Gebetsräume zur Verfügung stellen müssten, erklärt der Beauftragte der FDP-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hans-Michael Goldmann:Ich begrüße, dass das Gericht muslimischen Schülern das Beten in Schulen gestattet. Das ist praktisch gelebte Religionsfreiheit. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle religiösen Gruppierungen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird, ihren religiösen Bedürfnissen nachkommen können. Da es an vielen Schulen in Deutschland Stille- und Gebetsräume gibt ist es nur konsequent, wenn auch Muslime in den Schulen in Ruhe ihrem Gebet nachgehen können.




