Michael Goldmann

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Freitag, 18. Mai 2012

Besichtigung des Entsorgungszentrums Breinermoor

Zuständigkeit der Kommunen bleibt erhalten.

Auf Grundlage einer Resolution des Kreistages zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts  hatte sich der Landkreis Leer  hinsichtlich eines Gespräches sowie der Besichtigung des Entsorgungszentrums Breinermoor an mich gewandt. In der Resolution beklagt der Landkreis, dass den Kommunen durch die Novellierung des Abfallrechts die Zuständigkeit für Abfälle aus privaten Haushalten entzogen würden, für die sie seit Jahrzehnten verantwortlich seien und ein ökologisch hochwertiges Abfallentsorgungssystem aufgebaut hätten.

Gemeinsam mit meinen Parteifreunden des Kreis- und Stadtverbandes war ich wirklich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit des Entsorgungszentrums und möchte betonen, dass der Betrieb in Breinermoor auch in Zukunft den Müll der rund 79.000 Haushalte im Landkreis  mit einer noch besseren Wertschöpfung als bislang entsorgen wird. Darauf hinweisen möchte ich überdies,  dass stabile Müllgebühren, ein effizienter Umgang mit den Ressourcen und benutzerfreundliche Abfalltonnen für die FDP die tragenden Elemente für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in der Zukunft sind.

Auf dieser Basis hat sich die Koalition in der Novellierung des Abfallrechts für eine Wertstofftonne für alle recyclingfähigen Materialien ausgesprochen. Kunststoffe also, die über das derzeitige Verpackungskriterium "grüner Punkt“ hinausgehen und bislang als Restmüll verbrannt wurden. Man kann sich nicht einerseits über mögliche Rohstoffengpässe beklagen und andererseits Effizienzreserven nicht ausschöpfen.  An der Zuständigkeit der Kommunen für die Restmülltonne wird sich nichts ändern. Die Wertstofftonne jedoch muss künftig in einem fairen Verfahren ausgeschrieben werden und soll zu diesem Zweck  von der Überlassungspflicht an die Kommunen ausgenommen werden.  Im Kern fordern wir eine faire Ausschreibung, eine Zuteilung von Ausschreibungsgebieten und strukturellen Mindestbedingungen, denn nur so kann eine marktbeherrschende Stellung von Privaten genauso ausgeschlossen werden wie eine Verquickung kommunaler Interessen mit denen von kommunalen Eigenbetrieben.

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