Michael Goldmann -

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Sonntag, 5. September 2010

Gespräch mit dem Kirchenkreis Rhauderfehn im November 2008 zum Thema Spätabtreibungen

"Es muss uns gelingen, die Zahl der Spätabtreibungen so gering wie möglich zu halten"

 Der parteiübergreifende Antrag im Deutschen Bundestag zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes war Anlass des Gespräches, zu dem Schwangerenberaterin und Diakonin Dorothea Dluschkowski vom Kirchenkreis Rhauderfehn mich in der letzten Woche nach Rhauderfehn eingeladen hatte. Die hohe Zahl der Spätabtreibungen in Deutschland ist alarmierend: das statistische Bundesamt meldet 229 Abtreibungen nach der 23. Woche für 2007. Bedenkt man, dass die Lebensfähigkeit dank moderner Medizin schon nach der 20. Woche besteht, steigert sich die Zahl auf 600 Spätabtreibungen pro Jahr. Die derzeit gültigen Bestimmungen gehen auf die kontrovers diskutierte Gesetzesnovelle des §218 im Jahr 1995 zurück und erlauben Schwangerschaftsabbrüche im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren bis unmittelbar vor der Geburt, ohne jegliche Befristung und Beratungspflicht.



Spätabtreibungen sind ein ernstes Thema, es muss uns gelingen, die Zahl so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes der FDP stützt sich auf vier Kernforderungen.

Wir sprechen uns für eine Bedenkzeit von 3 Tagen zwischen der Feststellung einer gesicherten Diagnose einer fetalen Erkrankung und dem Schwangerschaftsabbruch aus, fordern eine umfassende Beratung durch Ärzte, Gynäkologen, Humangenetiker und Hebammen. Dabei geht es insbesondere um eine ausführliche Darstellung des Lebens mit einem behinderten Kind.

Weiterhin soll es beim Weigerungsrecht der Ärzte, am Abbruch mitzuwirken, bleiben. Ausgenommen bleibt die unmittelbare Gefahr für das Leben der Schwangeren. In der Bußgeldvorschrift sind lediglich redaktionelle Änderungen erforderlich.

 

Im Fokus meines Gesprächs mit Dorothea Dluschkowski stand die Beratung der Schwangeren.

Eine Schwangere ist unmittelbar nach der Diagnose psychisch nicht stabil genug, um der Beratungspflicht aktiv nachzukommen bzw. den Entscheidungskonflikt emotional und medizinisch eigenständig zu bewältigen. Frau Dluschkowski vom Kirchenkreis Rhauderfehn und ich sind uns einig in der Forderung, die Beratungspflicht organisatorisch in die Verantwortung des Arztes zu stellen und inhaltlich medizinische, psychische, gesellschaftspolitische und finanzielle Aspekte zu erörtern, die der betroffenen Schwangeren in diesem Entscheidungskonflikt helfen, die persönlich richtige Entscheidung herbeizuführen.

Da es sich für uns Bundestagsabgeordnete in dieser Frage um eine Gewissensentscheidung handelt, ist der Fraktionszwang aufgehoben.

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