Treffen mit dem Bundesverband Lohnunternehmen in Spahnharrenstätte
Die Lohnunternehmen in Deutschland wünschen sich eine handhabbare Regelung bei der Novellierung des Baugesetzbuches, um mit einer zügigen und zielorientierten Genehmigungspraxis der anstehenden Erweiterungsbaumaßnahmen besser für die Zukunft gerüstet zu sein. Nur mit Planungssicherheit sei auch die Existenzsicherung gewährleistet, meinten die Experten aus dem Bereich der gewerblichen Dienstleistungsbetriebe für die Landwirtschaft.
Schnell war ich mit der Runde, zusammengesetzt aus Lohnunternehmen unter anderem aus der Wesermarsch, aus dem Oldenburger Münsterland oder Schleswig-Holstein mit dem Vorsitzenden Klaus Pentzlin aus Grebin-Schönweide und dem Geschäftsführer Alfred Schmidt des Bundesverbandes Lohnunternehmen an der Spitze, der Landesverband Niedersachsen mit der Präsidentin Andrea van Eijden (Ovelgönne-Großenmeer) und Georg Kohls (Goldenstedt), der örtliche Lohnunternehmer Bernhard Stevens aus Spahnharrenstätte und einigen Kommunalpolitikern der FDP einig: Das Baurecht regelt zwar ein Bundesgesetz, aber die Auslegungen sind von Region zu Region unterschiedlich und Baugenehmigungen für Vorhaben im Außenbereich gibt es sogar von Landkreis zu Landkreis in unterschiedlicher Großzügigkeit. Der Außenbereich ist grundsätzlich zum Schutz vor einer Zersiedelung der Landschaft von Bebauung freizuhalten. Privilegiert sind dabei aber Baumaßnahmen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Da die Lohnunternehmen nicht bzw. nicht überall unter diese Privilegierung fallen, hat sich die Auslegung durch die Genehmigungsbehörden zu einem teilweise existentiellen betrieblichen Risiko entwickelt.
Daher forderten Vorsitzender Klaus Pentzlin und Alfred Schmidt, der Geschäftsführer aus Suthfeld-Riehe, die Einbeziehung der Bauvorhaben von Lohnunternehmen im Außenbereich in den Kreis der nach dem Baugesetzbuch privilegierten Bauvorhaben. Dafür müssten klar umrissene Voraussetzungen definiert werden.
Eine Zersiedlung sei dadurch nicht die Folge, sondern eher eine Rückentwicklung der Zersiedlung. Der ländliche Raum würde gestärkt, die Lohnunternehmen stellten zudem qualifizierte Arbeitsplätze zur Verfügung. Es sei evident, dass Baumaßnahmen der Lohnunternehmer im Außenbereich Baumaßnahmen in der Landwirtschaft nicht nur nachhaltig ersetzten, sondern aufgrund höherer Effizienz und Auslastung reduzieren würden.
Weitere Themen waren die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter sowie Finanzierungsprogramme.
Ich sicherte zu, mich nachhaltig für die Belange der Lohnunternehmen einzusetzen. Insbesondere die Nivellierung des Baugesetzbuches bietet die Chancen, bisher restriktiv handhabbare Regelungen zu verbessern. war ich über die Forderung der Lohnunternehmen, dass die staatliche Hand künftig von jeder Art von Förderung für Investitionen in Maschinen für den Außenbereich absehen solle. „Der, der sich am Markt behauptet, arbeitet effektiv; nicht der, der Mitnahmeeffekte nutzt“, waren sich beide Seiten einig.
Im Bundesgebiet sind über 300.000 Landwirte vermehrt Kunden der insgesamt 3.200 professionellen Lohnunternehmen. Die meisten Lohnunternehmen sind aus landwirtschaftlichen Betrieben entstanden.
So auch das Landtechnische Lohnunternehmen Stevens in Spahnharrenstätte, das sich 1966 gründete und aus kleinsten Anfängen entwickelte und heute gemeinsam von Bernhard und Tochter Andrea als Gesellschafterin geführt wird, wobei Kai Schmitz die Mitarbeiterführung übernahm. Mit sieben Mähdreschern, drei Häckslern und den nötigen Wagen, mit je zwei Vierkant- und Rundballen-Pressen und vielen anderen Geräten wird im zentralen Hümmling auf zumeist Flächen, die oft nicht größer sind als drei Hektar, geerntet, gepresst, gemäht, gedüngt und gemulcht. AgroTrans Stevens erledigt mit diversen Güllefässern nicht nur den Gülletransport. Anhand der Entwicklung dieses Betriebes wurde ebenso deutlich, wie widersinnig manche baurechtliche Vorschrift im Blick der realen Wirtschaft ist.



