22.08.2008
Pelztiere
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Unter Pelztieren versteht man Tiere, die zur Pelzgewinnung gehalten werden. Hierzu zählen vor allem Nerze, Füchse, Chinchillas, Sumpfbiber und Marderhunde.In Deutschland gibt es laut Tierschutzbericht 2005 der Bundesregierung 30 Nerzfarmen, eine Fuchshaltung und eine unbekannte Zahl von Chinchilla-Zuchten unterschiedlicher Größe. Aus der Begründung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, an der die Bundesregierung seit 2002 arbeitet, geht hervor, dass der Marktanteil deutscher Pelzprodukte sehr gering ist.
Die Haltungsbedingungen für Pelztiere werden allgemein als unzureichend angesehen. Schon im Jahr 1992 und dann wieder im Jahr 2001 hat deshalb der Bundesrat die jeweilige Bundesregierung aufgefordert, die Haltungsbedingungen tiergerechter zu gestalten. Tierschutzverbände, aber auch die Bundestierärztekammer, sind der Meinung, dass die Pelztierhaltung und -zucht grundsätzlich verboten werden müsse, da das Halten und Töten von Tieren zu Luxuszwecken (Pelzgewinnung für Kleidung, Spielzeug, etc.) keinen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellten und daher mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar seien. Die rot-grüne Bundesregierung hat 2002 einen Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet, die jedoch erst im Juli 2005 dem Bundesrat zugeleitet wurde (und mithin in der 15. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten werden konnte).
Die Verordnung sieht vor, dass die Tiere mehr Platz (Grundfläche und Höhe der Käfige), geschützte Nestkästen, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten, festen Boden (nicht nur Drahtgitter), Sonnenschutz, Plantsch- bzw. Schwimmbecken (für Nerze) und Grabmöglichkeiten sowie jederzeit Zugang zu Tränkwasser erhalten. Zudem muss die Kot- und Urinentfernung häufiger vorgenommen werden. Nach Ansicht von Vier Pfoten e.V. bleibt die Verordnung jedoch weiterhin hinter dem gebotenen Tierschutz zurück, da die angegebenen Maße immer noch zu klein seien und insbesondere zu lange Übergangsfristen eingeräumt würden (bis zu 10 Jahre).
Die Verordnung wird schon nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass die Pelztierhaltung in Deutschland unrentabel wird, insbesondere im Vergleich zu den skandinavischen Ländern, wo die Intensivhaltung bislang zulässig ist und einen großen Marktanteil in Europa hält. Die Bundesregierung führt jedoch aus, dass sich ggf. ein Markt für Pelze aus tiergerechter Haltung entwickeln werde. Ich gehe davon aus, dass die Verordnung dazu führen wird, dass die Pelztierhaltung in Deutschland aufgegeben werden muss, da sie nicht mehr rentabel zu betreiben sein wird. Dies entspricht der Entwicklung in Österreich, wo aufgrund scharfer Tierschutzvorschriften bereits 1998 die letzte Pelztierfarm aufgegeben wurde. Seit 2004 existiert in Österreich sogar ein Verbot der Pelztierhaltung, gleiches gilt für Großbritannien. In manchen anderen europäischen Ländern gibt es teilweise strengere Vorschriften als in Deutschland. Innerhalb Deutschland gibt es auch Unterschiede. So gibt es in Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen Landeserlasse, die strenge Vorschriften zur Pelztierhaltung statuieren.
Im Sinne der grundsätzlichen Haltung der FDP, dass Nutztiere selbstverständlich auch unter wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen gehalten werden können müssen, wenn auch unter Beachtung des gebotenen Tierschutzes, spreche ich mich im Bereich der Pelztierhaltung grundsätzlich für die Möglichkeit zur (tiergerechten) Pelztierhaltung in Deutschland aus. Doch die angesprochene Verordnung muss schnellstmöglich umgesetzt werden und wenn dies dazu führen sollte, dass Pelztiere in Deutschland nicht mehr gehalten würden, so ist das vertretbar.
Im Gegensatz zum Verordnungsentwurf der rot/grünen Bundesregierung halte ich die Übergangsfristen für zu lang. Eine Verkürzung ist dringend erforderlich und wäre wohl auch rechtlich zulässig, da der Vertrauensschutz der betroffenen Unternehmen sicherlich keine Frist von 10 Jahren erfordert, sondern auch durch z.B. 3 Jahre ausreichend berücksichtigt wäre.
Ein weiteres Problem bei Pelztieren besteht hinsichtlich der Frage von Importpelzen. Vor allem aus Asien werden viele Pelze auch nach Europa eingeführt. Europa ist für asiatische Pelzproduzenten der Hauptabsatzmarkt, da die Vereinigten Staaten ein Importverbot für asiatische Pelze erlassen haben. Bei den asiatischen Pelzen handelt es sich nicht nur um Pelze von den oben genannten Pelztieren, sondern auch um Katzen- und Hundefelle. Die Haltung und Zucht von Katzen oder Hunden zum Zwecke der Pelzgewinnung wird in Europa nach offiziellen Angaben nicht praktiziert, wenngleich immer wieder Gerüchte aufkommen, dass dies doch der Fall sei (zuletzt behauptete der ehemalige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne, im Jahr 2003, in 15 Ländern der EU fände solche Zucht und Haltung statt, was aber nie bewiesen werden konnte). In Asien hingegen werden Katzen und Hunde in großem Stil zur Pelzgewinnung gehalten und gezüchtet. Die Haltungsbedingungen sind katastrophal. Die Vereinigten Staaten haben deshalb bereits ein Importverbot erlassen. Die rot/grüne Bundesregierung setzte sich in Brüssel für ein EU-weites Importverbot ein. Ein nationales Importverbot wäre ggf. durch europarechtliche Vorgaben beschränkt und auch unpraktikabel, da aufgrund der Regeln über den freien Warenverkehr diese Felle dann trotzdem nach Deutschland kommen könnten, eben über andere EU-Länder. Nationale Importverbote gibt es allerdings bereits in Frankreich, Dänemark, Belgien und Großbritannien Bislang gab es jedoch keine Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene, um ein derartiges Importverbot umzusetzen.
Angesichts der Einstufung von Katzen und Hunden als Heimtiere – und eben nicht als Nutztiere, die auch der Pelzgewinnung dienen können – setze ich mich in der FDP für ein, Importverbot ein, solange die Haltungsbedingungen in Asien mit dem Tierschutz unvereinbar sind, was schon grundsätzlich anzunehmen sein wird, da Hunde und Katzen tiergerecht wohl kaum für die Pelzgewinnung gehalten werden können.
Problematisch ist, dass die Felle oftmals nicht als Hunde- oder Katzenfelle erkennbar sind. Die aus Asien eingeführten Produkte tragen oft Phantasienamen wie z.B. China-Wulf (für Hundefell). Die Pelzbranche in der EU, Norwegen und der Schweiz ist aber eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, Pelze zu kennzeichnen. So kennzeichnen seit September 2004 die Pelzgroßhändler und Pelzverarbeiter in Deutschland ihre Pelze in deutsch und englisch sowie mit dem wissenschaftlichen (lateinischen) Begriff, um dem Verbraucher Klarheit darüber zu verschaffen, von welchem Tier der Pelz stammt. Ob diese Information aber vom Handel an den Verbraucher weitergegeben wird, ist nicht bekannt. Die Kennzeichnung erfasst aber z.B. nicht Spielzeuge oder Souvenirs, z.B. mit Katzenfell überzogene Skulpturen. Auch werden weiterhin z.B. Rheumadecken aus Katzenfell in Deutschland und Europa angeboten und gehandelt.
Ebenfalls gibt es eine Selbstverpflichtung der Pelzbranche, auf den Handel mit Pelzen von Hunden und Katzen künftig ganz zu verzichten.
Katzenfelle werden auch in Europa gewonnen, z.B. von Katzen, die im Straßenverkehr oder in Tierheimen verstorben sind. Diese Felle werden dann beispielsweise zu Rheumadecken verarbeitet.
FDP tritt dafür ein, zunächst abzuwarten, wie die Selbstverpflichtungen der Pelzbranche sich auswirken und ob diese erfolgreich den Import von Katzen- und Hundefellen unterbinden. Auch wäre anzuregen, die Selbstverpflichtungen zum Handelsstopp sowie der Kennzeichnung auch auf Spielzeug und Souvenirs auszudehnen. Erst wenn die Selbstverpflichtungen nicht greifen, könnte eine obligatorische Kennzeichnung gesetzlich angeordnet werden.