Michael Goldmann -

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Donnerstag, 9. September 2010

08.07.2010

Bankabhebegebührenproblematik darf nicht zum Negativschauspiel gegen unsere Verbraucher werden

zum Herunterladen: PM100708_Bankabhebegebuehren.pdf (18,99 KB)

BERLIN. Anlässlich der Ablehnung des Bundeskartellamtes der von der Kreditwirtschaft vorgeschlagenen Obergrenze von fünf Euro für eine Anhebung an einem Fremdbankautomaten erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann:

Die Diskussion um die Problematik der Geldabhebegebühren dauert nun schon wieder mehrere Monate an. Was ursprünglich seitens der Kreditinstitute als ein akzeptabler Vorschlag gehandelt wurde , wird nun vom Bundeskartellamt abgelehnt.

Die Begründung liegt auf der Hand, die besonders von den Sparkassen und Raiffeisenbanken geforderte Höhe der Maximalgebühr von fünf Euro geht weit über den notwendigen Rahmen hinaus.
Einzig positiv ist die Realisierung des Gebührenfensters für die Bankkunden zu bewerten.

Doch mit heutigem Kenntnisstand reicht allein diese Maßnahme nicht mehr aus. Der Appell muss daher an die Kreditinstitute gehen, ein freiwilliges Zeichen in Richtung Verbraucherfreundlichkeit und Vertrauensbildung zu setzen und sich schnell über einen niedrigeren Betrag zu verständigen.

Es muss mittlerweile klar sein, dass sich anderweitig kartellrechtliche Sanktionen oder gesetzliche Regelungen nicht mehr vermeiden lassen.


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