Michael Goldmann

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Freitag, 18. Mai 2012

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und Aufbau Ost

Das Arbeitsfeld dieses Ausschusses umfasst in der Hauptsache Gesetzesvorlagen und EU-Vorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Das Arbeitsfeld des 15. Ausschusses umfasst in der Hauptsache Gesetzesvorlagen und EU-Vorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und Aufbau Ost.

Im Bereich der Verkehrspolitik befasst er sich vornehmlich mit den fünf Verkehrsträgern Schiene, Straße, Luftverkehr, Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen aber auch Vorlagen zu den baupolitischen Themen, beispielsweise Bau- und Raumordnungsrecht, Wohnungsbau, Wohngeld usw.

Um die umfangreichen Aufgaben bewältigen zu können, bestimmt der Ausschuss für die jeweiligen Vorlagen Berichterstatter. Das sind
Mitglieder des Ausschusses, die sich in ein Teilgebiet gründlich einarbeiten, den Ausschuss unterrichten und ggf. zu der entsprechenden Vorlage auch dem Plenum berichten.

Unter den Vorlagen, die an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen werden, beraten seine Mitglieder auch zahlreiche regelmäßig vorzulegende Berichte der Bundesregierung, wie den Straßenbaubericht, den Schienenwegeausbaubericht, den Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr und den Bericht zur Entwicklung der Kostenunterdeckung im öffentlichen Personennahverkehr.

Im Bereich der Bau- und Wohungspolitik berät der 15. Ausschuss regelmäßig u. a. den Wohngeld- und Mietenbericht und den Raumordnungsbericht. Daneben fordert der Ausschuss bei Bedarf weitere Berichte von der Bundesregierung an (z.B. den Städtebaubericht "Nachhaltige Stadtentwicklung" und den Bauschadensbericht).

Die Berichte nutzen die Mitglieder des Ausschusses auch, um sich über die Entwicklungen in ihrem Arbeitsbereich auf dem Laufenden zu halten und die Tätigkeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Sieht der Ausschuss nach Beratung ihm überwiesener Berichte Handlungsbedarf, schlägt er dem Plenum in seiner Beschlussempfehlung Maßnahmen vor (z.B. die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern).

In der Ausschussarbeit ergeben sich häufig Überschneidungen mit dem Arbeitsfeld anderer Ausschüsse, z.B. dem Finanzausschuss, dem
Umweltausschuss, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung.

Bei Bedarf führt der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Anhörungen durch. Dazu werden Experten nach Vorschlag der Fraktion geladen, die es den Ausschussmitgliedern möglich machen, sich ein unabhängiges und vielseitiges Bild vom Beratungsgegenstand zu machen.

Auch die Arbeit im Ausschuss wird zunehmend von der Europäischen Union beeinflusst. Der Wegfall der Grenzen macht eine Vereinheitlichung der Verkehrspolitik innerhalb der europäischen Union notwendig. Dies führt vor allem dazu, dass sich die Anzahl der EU-Vorlagen, die vom Ausschuss beraten werden, erhöht hat.



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